Frostschutz für Frühlingsblüher

Wenn es im zeitigen Frühjahr milde Temperaturen gibt, können bereits die ersten Frühlingsblüher austreiben. Dadurch kann es sogar passieren, daß die ersten Krokusse bereits Ende Januar oder Anfang Februar im Garten blühen. Wenn es nach so einer milden Phase jedoch wieder zu einem Kälteeinbruch kommt, ist es sinnvoll einen Frostschutz für die bereits ausgetriebenen Blumen anzubringen. Dieser Frostschutz schützt die bereits ausgetriebenen Pflanzenteile gegen extreme Kälte und den Neuschnee. 


Mit verschiedenen Frostschutzmaßnahmen kann man die austreibenden Blumen und die Blumenzwiebeln vor zu kalten Temperaturen schützen. Hierzu bieten sich unter anderem Rindenmulch, Fichtenreisig, Tannenreisig und Schutzvliese (Frostschutzmatte / Frostschutzvlies) an. Neben den Blumen können auch austreibende Bäume, Sträucher und Beerenpflanzen einen Frostschutz für die frisch ausgetriebenen Triebe benötigen.